OLG Frankfurt: Keine Verwirkung des Darlehenswiderrufs
Mit Urteil vom 26.08.2015 entschied das OLG Frankfurt, dass ein auch Jahre später ausgeübtes Widerrufsrechts regelmäßig keine unzulässige Rechtsausübung darstellt (Az.:17 U 202/14).
Mit Urteil vom 26.08.2015 entschied das OLG Frankfurt, dass ein auch Jahre später ausgeübtes Widerrufsrechts regelmäßig keine unzulässige Rechtsausübung darstellt (Az.:17 U 202/14).
"Wir kündigen den Bausparvertrag gemäß § 489 Abs. 1 Nr. 2 BGB mit einer Frist von 6 Monaten und werden diesen zum 01.07.2015 abrechnen": So oder so ähnlich lauten aktuell…
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