Es ist 5 vor 12 für Betriebe
Es ist fünf vor 12 Uhr für metallverarbeitende Betriebe - zumindest wenn es um die Einhaltung des Allgemeinen Staubgrenzwerts (ASGW) für alveolengängige, also lungengängige Stäube geht.
Es ist fünf vor 12 Uhr für metallverarbeitende Betriebe - zumindest wenn es um die Einhaltung des Allgemeinen Staubgrenzwerts (ASGW) für alveolengängige, also lungengängige Stäube geht.