Befristungstarifvertrag Steinkohlenbergbau unwirksam
Ein Tarifvertrag, der siebenjährige Befristungen - ohne sachlichen Grund- ermöglichen soll, ist unwirksam. Das entschied das Landesarbeitsgericht Hamm.
Ein Tarifvertrag, der siebenjährige Befristungen - ohne sachlichen Grund- ermöglichen soll, ist unwirksam. Das entschied das Landesarbeitsgericht Hamm.