Wieder eine Revision beim laufzeitunabhängigen Individualbeitrag zurückgenommen
Nach Rücknahme der Revision darf die Targobank keinen laufzeitunabhängigen Individualbeitrag mehr erheben!
Nach Rücknahme der Revision darf die Targobank keinen laufzeitunabhängigen Individualbeitrag mehr erheben!
Die Targobank nahm aus Angst vor einem BGH-Urteil ihre Revision zum "einmaligen laufzeitunabhängigen Individualbeitrag" zurück. Damit ist das Berufungsurteil des LG Mönchengladbach rechtskräftig!
OLG Düsseldorf weist Berufung der Targobank zurück. Die Erhebung einer Darlehensbearbeitungsgebühr in AGB ist unzulässig.