Zur sachgrundlosen Befristung aufgrund Tarifvertrag
Ein Tarifvertrag kann die sachgrundlose Befristung eines Arbeitsverhältnisses über eine Dauer von sechs Jahren erlauben, wobei neun Verlängerungen zulässig sind - BAG vom 26.10.2016, 7 AZR 58/16
Ein Tarifvertrag kann die sachgrundlose Befristung eines Arbeitsverhältnisses über eine Dauer von sechs Jahren erlauben, wobei neun Verlängerungen zulässig sind - BAG vom 26.10.2016, 7 AZR 58/16