Schwarzarbeit? Gerichte helfen nicht!
Wer Geschäfte ganz oder teilweise "schwarz" ausführt, kann bei Streitigkeiten mit seinem Vertragspartner nicht erwarten, dass er vor Gericht Recht bekommt - BGH vom 10.04.2014, VII ZR 241/13
Wer Geschäfte ganz oder teilweise "schwarz" ausführt, kann bei Streitigkeiten mit seinem Vertragspartner nicht erwarten, dass er vor Gericht Recht bekommt - BGH vom 10.04.2014, VII ZR 241/13