Azubi und Kündigung
Nach Ablauf der Probezeit kann das Arbeitsverhältnis eines Azubi durch den Arbeitgeber nur fristlos gekündigt werden. Kündigungsgsrund kann z.B. der Verdacht einer Straftat sein.
Nach Ablauf der Probezeit kann das Arbeitsverhältnis eines Azubi durch den Arbeitgeber nur fristlos gekündigt werden. Kündigungsgsrund kann z.B. der Verdacht einer Straftat sein.
Eine Verdachtskündigung ist nur möglich, wenn die Tat im Fall des Beweises eine fristlose Kündigung rechtfertigen würde - Urteil des BAG vom 21.11.2013, 2 AZR 791/11