LG Heidelberg zur Möglichkeit des vorzeitigen Abbruchs einer Ebay-Auktion
Wenn einem Ebay-Verkäufer nach Angebotseinstellung auffällt, dass sein zum Verkauf angebotener Artikel mangelhaft ist, so ist er zur Rücknahme des Angebots berechtigt.
Wenn einem Ebay-Verkäufer nach Angebotseinstellung auffällt, dass sein zum Verkauf angebotener Artikel mangelhaft ist, so ist er zur Rücknahme des Angebots berechtigt.
Wirksamer Vertragsschluss trotz Wettbewerbsverstoß