Widerrufsrecht endet bald
Nur noch wenige Tage, dann hat ein im Jahr 2002 vom Bundegerichtshof auf den Weg gebrachtes Verbraucherrecht ausgedient: Das ewige Widerrufsrecht.
Nur noch wenige Tage, dann hat ein im Jahr 2002 vom Bundegerichtshof auf den Weg gebrachtes Verbraucherrecht ausgedient: Das ewige Widerrufsrecht.
Tausende Versicherungsnehmer haben einen Anspruch auf höhere Rückzahlung!
Mit Wirkung zum 13.06.2014 traten zahlreiche gesetzliche Änderungen ein, die im Wesentlichen das Ziel haben, die Rechte der Verbraucher europaweit zu vereinheitlichen.
Ab dem 13.06.2014 gibt es für den Versandhandel eine neue Musterwiderrufsbelehrung. Das neue Muster ist jedoch juristisch falsch und in der Praxis nicht verwendbar. Neue Abmahnwellen drohen.
Bei der Geltendmachung der Forderung ist einer der meistgehörten Einwände auf Seiten des Verbraucher derjenige, dass er den Vertrag widerrufen hätte, sodass ihn keine Verpflichtung zur Zahlung träfe.