BGH: Aufklärungspflicht der Bank bezüglich der Aussetzung der Anteilsrücknahme bei offenen Immobilienfonds
Empfiehlt eine Bank den Erwerb von Anteilen an einem offenen Immobilienfonds, so muss sie nach neuer Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 29.04.2014 darüber aufklären, dass die Anteilsrückn