„Leck mich am Arsch“ im schwäbischen Sprachgebrauch keine Beleidigung – Kanzlei Blaufelder, Ludwigsburg
Der Ausspruch "Leck mich am Arsch" stellt im schwäbischen Sprachgebrauch keine strafbare Beleidigung (§ 185 StGB) dar.
Der Ausspruch "Leck mich am Arsch" stellt im schwäbischen Sprachgebrauch keine strafbare Beleidigung (§ 185 StGB) dar.
Der Betriebsrat kann die Anhörung nicht wegen fehlender Vollmacht des Vertreters des Arbeitgebers zurückweisen
Die auf dem Gebiet des Arbeitsrechts tätige, Arbeitsrechtskanzlei Nagele in Stuttgart gehört zum aktuell für das Jahr 2014 ermittelten Kreis der 500 empfehlenswertesten deutschen Rechtsanwaltsbüros.
Bei Unfällen mit Dienstwagen wird oftmals die Versicherungs des Arbeitgebers wegen Mithaftung des Arbeitnehmers in Anspruch genommen. Unter Umständen haftet auch der Arbeitemer auf gestiegene Prämien.
Wer die letzten Tage die aktuellen Artikel bei jurablogs.com verfolgte, könnte meinen, dass das Internet überwiegend zum Tausch und Betrachten von Schmuddelfilmchen dient.
Können Schwangere eine Entschädigung unter dem Gesichtspunkt der Diskrimierung wegen ihres Geschlechtes erhalten, wenn der Arbeitgeber sie kündigt? - ein aktuelles Urteil des Bundesarbeitsgerichts
Vor kurzem erschien die 40.Auflage des renommierten Infobriefes Melchers Law der Anwaltskanzlei Melchers Rechtsanwälte.